Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung von Immobilien

Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung von Immobilien

Die durch die Immobilienveräußerung (meistens Verkauf) entstandene Steuerpflicht ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. In dem Falle handelt es sich um Einkommen aus Vermögen und Vermögensrechten aufgrund von Immobilienveräußerung.

Einkünfte aus Eigentum und Eigentumsrechten gelten auch als Einkünfte, die der Steuerzahler aus der Veräußerung von Immobilien und Eigentumsrechten erzielt. In der Regel handelt es sich um eine Entfremdung: eine Eigenschaft oder drei oder mehr Eigenschaften.
Mit Veräußerung wird Verkauf, Tausch oder eine andere Übertragung gemeint. Das Einkommen ist der Unterschied zwischen der nach dem Marktwert der veräußerten Immobilie oder des Vermögensrechts festgelegten Einnahme und des Ankaufswerts zuzüglich des Anstiegs der Produktionspreise industrieller Produkte. Die Veräußerungskosten können als Ausgaben abgesetzt werden.

Das durch Immobilienveräußerung verwirklichte Einkommen wird nicht besteuert, falls die Immobilie einem Steuerpflichtigen oder unterhaltenen Familienangehörigen zum Wohnen diente oder wenn die Immobilie oder das Vermögensrecht innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb veräußert wird.

Wann wird das aus der Veräußerung von Immobilien oder Vermögensrechten verwirklichte Einkommen besteuert?

Das aus der Veräußerung von Immobilien oder Vermögensrechten verwirklichte Einkommen wird besteuert, wenn mehr als drei Immobilien der gleichen Art oder drei oder mehr Vermögensrechte der gleichen Art innerhalb von fünf Jahren veräußert werden (Verkauf, Tausch oder andere Übertragung), außer wenn die Immobilien aufgrund eines besonderen Gesetzes enteignet werden und wenn die Oberfläche der veräußerten Grundstücke jeweils bis zu 250m², und insgesamt 1000m² beträgt.

Wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder Geschäftsräumen oder ein Baugrundstück oder mehrere Grundparzellen veräußert werden, werden jede Wohnung, jeder Geschäftsraum, jedes Baugrundstück und jede Grundparzelle als eine Immobilie angesehen. Das Einkommen ist der Unterschied zwischen der nach dem Marktwert der veräußerten Immobilie oder des Vermögensrechts festgelegten Gesamteinnahme und des Ankaufswerts zuzüglich des Anstiegs der Produktionspreise industrieller Produkte und der Anlagen, für die der Steuerpflichtige über authentische Urkunden verfügt.
Einnahmen aus der Veräußerung von Immobilien
Einkommensteuer auf die Veräußerung von Eigentum

Wie hoch ist der Steuersatz ?

Die Steuervorauszahlung für aus der Veräußerung von Immobilien und Vermögensrechten verwirklichtes Einkommen zahlen Steuerpflichtige gemäß dem Bescheid des Finanzamtes einmalig für das einzeln verwirklichte Einkommen, und zwar innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Bescheids des Finanzamtes über die festgelegte Einkommenssteuer.

Die Vorauszahlung wird aus der Bemessungsgrundlage (das Einkommen ist der Unterschied zwischen der nach dem Marktwert der veräußerten Immobilie oder des Vermögensrechts festgelegten Gesamteinnahme und des Ankaufswerts zuzüglich des Anstiegs der Produktionspreise industrieller Produkte) mit Steuersatz in Höhe von 24% bestimmt.

Aus dem festgelegten Betrag wird der Steuerzuschlag berechnet.

Wer zahlt die Steuervorauszahlung?

Die Steuervorauszahlung für aus der Veräußerung von über drei Immobilien gleicher Art und über drei Vermögensrechten gleicher Art innerhalb von fünf Jahren verwirklichte Einkommen zahlen Steuerpflichtige gemäß dem Bescheid des Finanzamtes einmalig innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Bescheids des Finanzamtes über die festgelegte Einkommenssteuer für aus der Veräußerung von über drei Immobilien gleicher Art und über drei Vermögensrechten im genannten Zeitraum verwirklichte Einkommen, das nach Veräußerung der vierten Immobilie gleicher Art und des vierten Vermögensrechts gleicher Art erlassen wird.

Für jede weitere Veräußerung von Immobilien gleicher Art oder Vermögensrechten gleicher Art innerhalb von fünf Jahren bei dem ein Einkommen aus der Veräußerung von Immobilien der gleichen Art oder Vermögensrechten der gleichen Art festgestellt wurde, wird ein neuer Bescheid für die veräußerte Immobilie oder das veräußerte Vermögensrecht erlassen. Die Vorauszahlung wird aus der Bemessungsgrundlage unter Anwendung des Steuersatzes in Höhe von 24% bestimmt. Aus dem festgelegten Betrag wird der Steuerzuschlag berechnet.